Was ist bei der Bestellung eines Betriebsarztes zu beachten?

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung des Unternehmens durch den Betriebsarzt

  • 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen. Der Betriebsarzt hat dabei die Aufgabe, den Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen. Zudem beschäftigt sich der Betriebsarzt mit allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Die einzelnen Aufgaben des Betriebsarztes nennt § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes. Diese reichen von der Beratung bei der Planung von Betriebsanlagen bis zur arbeitsmedizinischen Untersuchung der Arbeitnehmer. Das bedeuArztArztet, dass der Arbeitgeber einen Teil seiner Aufgaben nach dem Arbeitsschutz auf einen Betriebsarzt übertragen kann und in aller Regel auch überträgt. Dennoch verbleibt der Arbeitgeber in der Gesamthaftung und hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass der von ihm bestellte Betriebsarzt seine Aufgaben erfüllt.

Welche Voraussetzungen hat der bestellte Betriebsarzt zu erfüllen?

Nach § 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes darf der Arbeitgeber nur Personen einstellen, die die Berechtigung besitzen, einen ärztlichen Beruf auszuüben. Sie müssen zusätzlich die Fachkunde besitzen, um die an sie gestellten und übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Aufgaben, die der Betriebsarzt zu erbringen hat, richten sich nach der sogenannten DGUV 2. Danach gliedern sich die Aufgaben des Betriebsarztes in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Die Anzahl der Stunden, die ein Betriebsarzt in einem Unternehmen tätig wird, richten sich in der Grundbetreuung nach der Anzahl der Mitarbeiter und ihren Aufgaben bzw. den Gefährdungen, denen sie ausgesetzt sind. Die betriebsspezifische Betreuung wird anhand der individuellen Bedingungen des Unternehmens festgesetzt. Daneben muss der Betriebsarzt die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen.

Sorgfalt bei der Auswahl des Betriebsarztes

Bei der Auswahl des Betriebsarztes muss der Unternehmer also darauf achten, dass dieser alle Qualifikationen vorweisen kann und die erforderliche Fachkunde besitzt, um die Aufgaben nach der Grundbetreuung, der betriebsspezifischen Betreuung und die der verschiedenen Vorsorge-Untersuchungen durchführen zu können. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass der ausgewählte Betriebsarzt nicht befähigt ist, bestimmte Leistungen zu erbringen, weil er vielleicht nicht das Fachwissen dafür besitzt, müssen sie teuer nachgekauft werden. Deshalb empfiehlt es sich, speziell auf die Aufgaben des Arbeitsschutzes ausgebildete Ärzte zu bestellen. Da dieser Aufgabenbereich sehr vielschichtig ist und besondere und spezielle Fachkunde erfordert (zum Beispiel psychische Belastungen am Arbeitsplatz), findet man häufig auch Zusammenschlüsse von Ärzten zu Praxen, die sich dem Schwerpunkt Arbeitsmedizin verschrieben haben. So kann der Unternehmer sicher sein, für alle Spezialgebiete eine fachkundige Lösung bei der bestellten Betriebsarztpraxis zu finden. Um sich einen Überblick zu verschaffen, kann man sich die Leistungen einer arbeitsmedizinischen Praxis anschauen. Wichtig bei der Wahl eines Betriebsarztes ist auch zu schauen wie die Weiterbildungen getätigt werden. Mit einem guten Betriebsarzt ist auch mit einer Steigerung des Betriebsklimas geben und einer Steigerung der Attraktivität der Firma.