Wann ist ein REACH-Beauftragter Pflicht?

Die Aufgaben für ein Unternehmen, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ergeben, sind sehr umfangreich und können zu einer unerwünscht hohen Bindung von Kernressourcen im Unternehmen führen. Das Akronym REACH steht für die Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorisation) und Beschränkung von Chemikalien (Chemicals), was bereits andeutet, wie umfassend die Auswirkungen für betroffene Unternehmen sind.

Ziel der REACH-Verordnung ist es, das Chemikalienrecht EU-weit zu vereinfachen und harmonisieren. Angewandt wird dabei der Grundsatz, dass die Industrie Eigenverantwortung zu zeigen habe, daher dürfen chemische Stoffe innerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie zuvor registriert worden sind. Dazu wurde die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) als Behörde eingerichtet.

Gesetzlich ist keine direkte Pflicht vorgesehen, einen speziellen REACH-Beauftragten zu bestellen. Aus ökonomischer Sicht ist es allerdings zu empfehlen, die durch REACH entstehenden Zusatzaufgaben an einen dedizierten REACH-Beauftragten zu delegieren. Da dieser kein Mitglied des jeweiligen Unternehmens sein muss, ergibt sich hier die Möglichkeit, einen externen Dienstleister zu beauftragen, der sich voll und ganz auf die Erledigung dieser Sonderaufgaben konzentrieren kann.

Effizienz durch Bündelung

REACH-Beauftragte können daher für mehrere Unternehmen die unvermeidlichen Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben übernehmen. Eine enge Zusammenarbeit mit gegebenenfalls vorhandenen Gefahrgutbeauftragten und weiteren Personen mit verwandten Aufgabengebieten ist aus Sicht aller Beteiligten nicht nur empfehlenswert sondern ausdrücklich wünschenswert.

Die Nutzung der Möglichkeiten spezialisierter Dienstleister ist auch aus Sicht der Folgerisiken wünschenswert: Verstöße gegen die REACH-Verordnung sind in Deutschland empfindlich strafbewehrt. Es liegt also im eigenen Interesse des Unternehmens, die gesetzlichen Anforderungen peinlichst genau zu beachten.

Mit einem spezialisierten REACH-Beauftragten, oder – in größeren Unternehmen – einem eigenen Unternehmensbereich für REACH lassen sich diese Anforderungen effizient erfüllen. Die gesetzlich geforderte erweiterte Kommunikation entlang der Lieferkette sorgt auf allen Ebenen vom Lieferanten oder Importeur bis zum letztendlichen Verwender für zusätzlichen Aufwand bei der Dokumentation der Verwendung zahlreicher Stoffe – da ist es nur legitim, diesen Aufwand möglichst effizient zu handhaben.

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