Wie werde ich REACH-Beauftragter?

In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber einen Angestellten, der ihm besonders für die Aufgabe geeignet erscheint, zum REACH-Beauftragten ernennen. Einen festgelegten Lehrgang mit Abschlussprüfung und Bescheinigung oder ähnliches gibt es bislang nicht, es werden allerdings zahlreiche Seminare mit unterschiedlichem Umfang angeboten, die den REACH-Beauftragten bei seiner neuen Aufgabe unterstützen sollen. Der Aufgabenkreis eines REACH-Beauftragten ist sehr umfassend und kann schnell zur Vollzeitaufgabe werden. In größeren Unternehmen ist es regelmäßig erforderlich, eine ganze Abteilung einzurichten, um alle Erfordernisse abzudecken.

Als grundlegende Voraussetzung für den REACH-Beauftragten können sicherlich Kenntnisse im Bereich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffe erwartet werden. Zusätzlich zu diesem Grundwissen muss er sich auch einen Überblick über die ständigen Veränderungen im Bereich REACH verschaffen. Die Datenbasis des Systems wächst ständig, neue Stoffbeschränkungen kommen hinzu und Sicherheitsdatenblätter werden aktualisiert. Hinzu kommt: Unter bestimmten Umständen ist der Käufer verpflichtet, einen eigenen Stoffsicherheitsbericht zu verfassen.

Viele Anforderungen und Sonderfälle als REACH-Beauftragter

Da es zahlreiche Fälle gibt, in denen die Vorgaben von REACH für eine bestimmte Chemikalie aus den unterschiedlichsten Gründen ganz oder teilweise nicht gelten, und sich diese Ausnahmen im Laufe der Zeit durch neue Erkenntnisse und Bewertungen häufig auch ändern, ist die regelmäßige Teilnahme an Schulungen und weiterführenden Seminaren zur Vertiefung dringend empfohlen.

Alleine der initiale Dokumentations- und Registrierungsaufwand für REACH ist bereits erheblich. Später sind wiederkehrende Kontrollen aller Daten und Einstufungen sowie die Kenntnisnahme der fortlaufenden Neueinstufungen und vor allem die Erstellung der erforderlichen Dokumentationen die Hauptaufgabe des Beauftragten.

Die hohe Dynamik im Bereich REACH sorgt dafür, dass sich fast täglich Stoffeinstufungen ändern. Alle diese Änderungen muss der Beauftragte ständig im Blick haben, um dafür zu sorgen, dass das Unternehmen sich REACH-konform verhält. Ähnlich wie beim Gefahrgutbeauftragten sollte deswegen auch die direkte Kommunikation mit der Geschäftsleitung ein wichtiger Punkt bei der Ausgestaltung im innerbetrieblichen Gefüge sein. Die Haftung für Verstöße trägt stets das Unternehmen, es liegt also in dessen eigenem Interesse, dem REACH-Beauftragten seine Arbeit so weit wie möglich zu erleichtern.
Bildquelle – istock – two engineer discussing a new project – ndoeljindoel